Bestattungsvorsorge

Mit einer Vorsorge kann bereits zu Lebzeiten alles geregelt werden. Von der Wahl der Bestattungsart über die Gestaltung der Trauerfeier bis hin zur Grabpflege. Dadurch wird sichergestellt, dass im Sterbefall Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen Berücksichtigung finden. Gleichzeitig bietet die Vorsorge Ihren Hinterbliebenen Schutz und Absicherung im Sterbefall.

Schutz und Absicherung für Ihre Hinterbliebenen

Der Tod eines geliebten Menschen kommt häufig unerwartet. Die Hinterbliebenen sollten den Verlust verarbeiten dürfen. Durch die Bestattungsvorsorge übernimmt das Bestattungsinstitut die Organisation der Bestattung.

Bei der Vorsorge steht Ihr letzter Wunsch im Vordergrund. So kann zum Beispiel durch eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto eine Absicherung erfolgen.

Die Bestattungsvorsorge wird zu Lebzeiten durch einen Vertrag mit dem Bestattungsinstitut des Vertrauens geregelt. Inhaltlich kann sowohl die Art der Bestattung als auch die spätere Grabpflege festgelegt werden. Der Bestattungsvertrag ist lex specialis und geht daher der Totenfürsorgepflicht und den Rechten der nächsten Angehörigen vor.

Im Gegensatz dazu ist es zwar auch möglich, den Erben durch ein Testament genaue Anweisungen bezüglich der eigenen Bestattung zu geben. Davon möchten wir jedoch in den meisten Fällen abraten, da das Testamentsverfahren regelmäßig erst nach der Bestattung eröffnet wird.